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   BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90   

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BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90 (https://dejure.org/1991,2218)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1991 - IV ZR 37/90 (https://dejure.org/1991,2218)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1991 - IV ZR 37/90 (https://dejure.org/1991,2218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 797
  • MDR 1991, 604
  • VersR 1991, 574
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90
    Es kann bei lebensnaher Betrachtung nicht angenommen werden, der Versicherungsnehmer wolle im Zweifel lediglich einen früheren Beginn seiner Prämienzahlung ohne eine irgendwie geartete Gegenleistung des Versicherers erreichen (BGHZ 84, 268, 274; Martin, Sachversicherungsrecht 2. Aufl. K II Rdn. 6).

    Zwar hat der Senat in seinem obengenannten Urteil vom 16. Juni 1982 (BGHZ 84, 268, 276) ausgesprochen, da in der Lebensversicherung eine Rückwärtsversicherung "begrifflich nicht in Betracht" komme, könne dort ohnehin nur der technische Versicherungsbeginn gemeint sein.

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90
    Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung soll die Verantwortung dafür auf den Versicherer übergehen, daß die Prämie rechtzeitig übermittelt wird (Senatsurteil BGHZ 69, 361, 367).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90
    Wie der Senat aber in seiner nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung vom 21. März 1990 (IV ZR 39/89 - VersR 1990, 729 [BGH 21.03.1990 - IV ZR 39/89] unter I 2) dargelegt hat, handelte es sich in jenem Urteil um eine eher beiläufige Bemerkung, die sich nur auf den Fall bezog, daß der Versicherungsnehmer eine Versicherung auf den eigenen Todesfall abschließt und im Versicherungsantrag einen vor der Antragstellung liegenden Zeitpunkt als Versicherungsbeginn nennt.
  • BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 151/86

    Umfang des Deckungsausschlusses für Wärmeschäden

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen am Maßstab eines verständigen Dritten unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs des täglichen Lebens auszurichten; maßgebend ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Bedingungen bei Abschluß des Versicherungsvertrages bei verständiger Würdigung verstehen muß (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 151/86 - VersR 1988, 282 nach II m.w.N.).
  • BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 31/82

    Erstreckung des Krankenversicherungsschutzes auf die Kosten einer Kurbehandlung -

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90
    Eine solche von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichende Individualvereinbarung, die nach § 4 AGBG dem § 8 ALB vorginge, kann auch stillschweigend oder durch schlüssiges Handeln getroffen werden (vgl. Senatsurteil vom 15. Juni 1983 - IVa ZR 31/82 - VersR 1983, 850 unter 1).
  • BGH, 08.05.1954 - II ZR 20/53

    Selbstmord bei Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90
    Sinn der Frist von drei Jahren ist es, die Versicherer davor zu schützen, daß ein Versicherter auf ihre Kosten zugunsten von Hinterbliebenen mit seinem Leben spekuliert (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1954 - II ZR 20/53 - VersR 1954, 281 unter III 4).
  • BGH, 21.11.1975 - IV ZR 112/74

    Fälligkeit im Sinne des § 38 Abs. 1 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) -

    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90
    Dabei hat die Auslegung vom Wortlaut der betreffenden Bestimmung auszugehen (Senatsurteil vom 21. November 1975 - IV ZR 112/74 - VersR 1976, 136 unter 2 b).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 7/88
    Auszug aus BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90
    Deshalb trifft es im Regelfall zu, daß der Anfang der Wartezeit des § 8 ALB mit dem Beginn des materiellen Versicherungsschutzes zusammenfällt (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 1989, 390 [OLG Saarbrücken 22.06.1988 - 5 U 7/88]; Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2, Anm. G 132 f; Benkel/Hirschberg, ALB- und BUZ-Kommentar, § 8 ALB Rdn. 25).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11

    Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung

    Eine Einziehungsermächtigung allein genügt dafür nicht (so - für einen dem hiesigen vergleichbaren Fall - BGH, Urt. v. 13.3.1991 - IV ZR 37/90 - VersR 1991, 574).

    Die Zahlungspflicht wandelte sich gewissermaßen zur Holschuld (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1991 - IV ZR 37/90 - VersR 1991, 574).

    Demnach ist richtigerweise ist frühestens auf den Moment abzustellen, in dem der Versicherer anstelle des Versicherungsnehmers den tatsächlichen Geldfluss hätte initiieren dürfen, mithin das Wirksamwerden der Annahme des Versicherungsantrags (in diesem Sinne schon OLG Hamm, zfs 2000, 263; zustimmend Reiff/Schneider in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, ALB 86 § 8 Rdn. 4; zur Maßgeblichkeit der Fälligkeit der Prämie auch BGH, Urt. v. 13.3.1991 - IV ZR 37/90 - VersR 1991, 574).

    Der Hinweis der Klägerin, dass dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer die Unterscheidung zwischen formellem, materiellem und technischem Versicherungsbeginn unbekannt sei, trifft wohl zu (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1991 - IV ZR 37/90 - VersR 1991, 574: der Versicherungsnehmer verstehe unter "Versicherungsbeginn" den Beginn des Versicherungsschutzes, also den "materiellen" Versicherungsbeginn).

    Das ist - wie oben erläutert und auch vom BGH in der eben zitierten Entscheidung, die den Beginn des materiellen Versicherungsschutzes gerade nicht als relevant anerkennt, so gesehen (BGH, Urt. v. 13.3.1991 - IV ZR 37/90 - VersR 1991, 574) - erst mit Vertragsschluss und der dadurch ausgelösten Fälligkeit der Erstprämie der Fall.

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02

    Lebensversicherung: Nachweis des Zustands krankhafter Störung der

    Sinn der Frist von drei Jahren ist es, die Versicherer davor zu schützen, dass ein Versicherter auf ihre Kosten zugunsten von Hinterbliebenen mit seinem Leben spekuliert (BGH VersR 1991, 574; BGH VersR 1954, 281).
  • LG Saarbrücken, 21.06.2011 - 14 O 241/10

    Lebensversicherung: Behandlung der Selbsttötungsklausel in Übergangsfällen

    Vereinbaren nämlich die Parteien eines Lebensversicherungsvertrages, dass der materielle Versicherungsschutz schon vor der Zahlung der ersten Prämie beginnen soll, so ist der Leistungsausschluss des § 9 Abs. 1 ALB nicht dahin auszulegen, dass die Wartefrist seit dem vorverlegten Versicherungsbeginn zu berechnen ist (BGH VersR 1991, 574; vgl. auch Saarl.

    Dass im Versicherungsschein der materielle Versicherungsbeginn - antragsgemäß - auf den 1. August 2006 festgelegt worden ist, ist unmaßgeblich, denn § 161 Abs. 1 Satz 1 VVG stellt für die Berechnung der Drei-Jahres-Frist ausdrücklich auf den "Abschluss des Versicherungsvertrages" ab, was den formellen Vertragsschluss meint und nicht einen hiervon eventuell abweichenden Beginn des materiellen Versicherungsschutzes (vgl. Prölss/Martin/Schneider a.a.O. § 161 Rn. 6; Peters, in: Looschelders/Pohlmann, VVG, 1. Aufl., § 161 Rn. 7; Brambach, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 1. Aufl., § 161 Rn. 8; Ortmann, in: Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG, 1. Aufl. § 161 Rn. 8; zur früheren Rechtslage BGH VersR 1991, 574; Saarl.

  • OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22

    Rückabwicklung eines privaten Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf durch

    Da der Kläger im Versicherungsschein eine Einzugsermächtigung erteilt hatte, bestand für ihn kein Anlass, selbst Prämienzahlungen zu leisten; vielmehr beschränkte sich seine eigene Leistungshandlung darauf, zum Zeitpunkt der Fälligkeit für Deckung auf seinem Konto zu sorgen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1991 - IV ZR 37/90, VersR 1991, 574).
  • BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90

    Zulässigkeit der Exhumierung der Leiche eines Versicherungsnehmers zur

    Die Auslegung dieses Wortlauts, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats am Maßstab eines verständigen Dritten unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs des täglichen Lebens auszurichten ist (zuletzt Senatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 37/90 - m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt), läßt nicht die Deutung zu, der Versicherungsnehmer habe damit schon in die Verfügung über seine Leiche eingewilligt (ebenso Bruck/Möller/Winter aaO).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 157/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Rente und auf Beitragsbefreiung

    In seinen Urteilen vom 21. März 1990 (BGHZ 111, 44, 49) und vom 13. März 1991 (IV ZR 37/90 - VersR 1991, 574), von denen das Berufungsgericht bei Erlaß seines Urteils noch keine Kenntnis haben konnte, hat der Senat entschieden, daß in der Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine Rückwärts Versicherung bis zur Antragstellung möglich ist.
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Rechtsprechung
   AG Schlüchtern, 28.03.1990 - C 523/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,18632
AG Schlüchtern, 28.03.1990 - C 523/88 (https://dejure.org/1990,18632)
AG Schlüchtern, Entscheidung vom 28.03.1990 - C 523/88 (https://dejure.org/1990,18632)
AG Schlüchtern, Entscheidung vom 28. März 1990 - C 523/88 (https://dejure.org/1990,18632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 69 Abs. 1; VVG § 70 Abs. 2 S. 2; VVG § 114; Allg. Hagelvers. bed. § 7 Nr. 1; Allg. Hagelvers. bed. § 9 Nr. 5
    Beweislast für Unkenntnis der Versicherung einer erworbenen Sache L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 574
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